Geschäftsbedingungen
Stand: 13.2.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für IT-, Hosting-, DevOps- und Marketingdienstleistungen (Österreich, primär B2B)
Stand: 04.02.2026 Auftragnehmer: Premotion Media Consulting e.U., Döblergasse 3/13, 1070 Wien, E-Mail: hello@premotion.com („Auftragnehmer“)
1. Geltungsbereich, B2B-Ausrichtung, Schriftform/Textform
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Softwareentwicklung , Webdesign , Screendesign , DevOps , Hosting von Servern und Applikationen , Online-Marketing und Performance Marketing sowie Wartung/Support.
- Diese AGB richten sich primär an Unternehmer iSd UGB (B2B) . Sollte ausnahmsweise ein Verbraucher beauftragen, gelten zwingende Verbraucherschutzbestimmungen zusätzlich; im Übrigen bleiben diese AGB wirksam, soweit zulässig.
- Schriftlich/Textform: Soweit in diesen AGB „schriftlich“ vorgesehen ist, genügt Textform , insbesondere E-Mail (auch ohne qualifizierte elektronische Signatur), sofern nicht ausdrücklich „eigenhändig unterschrieben“, „eingeschrieben“ oder eine strengere Form verlangt wird.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Rangfolge
- Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich verbindlich – freibleibend .
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (Textform gem. Ziffer 1.3), Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Individualvereinbarung/Leistungsbeschreibung, (2) SLAs/Anhänge, (3) diese AGB.
3. Leistungsumfang
- Umfang und Inhalte ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Ticket-/Backlog, SOW oder vergleichbaren Dokumenten.
- Marketing/Performance Marketing ist grundsätzlich Dienstleistung ; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz, ROAS, Leads) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Zielvereinbarung mit Messmethodik vereinbart.
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine schriftlich vereinbart wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Testdaten und Entscheidungen bereit.
- Verzögerungen/Mehrkosten aus mangelnder Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
- Der Kunde stellt sicher, dass beigestellte Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Marken, Musik etc.) rechtefrei genutzt werden dürfen.
5. Änderungen (Change Requests)
- Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Textform genügt) über Inhalt, Aufwand, Preis und Terminfolgen.
- Ohne Change Request werden Leistungen nur im vereinbarten Umfang erbracht.
6. Abnahme (bei Werkleistungen)
- Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
- Mängel sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
7. Vergütung, Drittanbieter-Kosten
- Preise verstehen sich netto zzgl. USt . Abrechnung nach Pauschale, Meilenstein oder Aufwand (Stundensatz) laut Vereinbarung.
- Drittanbieter-Kosten (Cloud/Hosting, Lizenzen, Domains, Plugins, Stock-Medien, Ads-Budgets etc.) trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
- Ads-Budgets sind nicht Teil des Honorars.
8. Zahlungsbedingungen, Verzug
- Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Verzug: gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz notwendiger Mahn-/Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Ausmaß. Der Auftragnehmer darf nach angemessener Nachfrist Leistungen aussetzen.
9. Nutzungsrechte, Herausgabe (klare Default-Regel)
- Der Kunde erhält – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches (nicht exklusives), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht , beschränkt auf den vereinbarten Zweck (z. B. Betrieb der Website/Applikation, Nutzung des Designs im vereinbarten Kanal/Medium, Nutzung von Kampagnenassets).
- Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung.
- Kein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode , Editier-/Projektdateien (z. B. Figma/PSD), CI/CD-Pipelines , Infrastruktur-as-Code , interner Dokumentation oder ähnlichen internen Artefakten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als Liefergegenstand vereinbart ist.
- Vorbestehende Tools, Templates, Frameworks, Bibliotheken, Know-how und wiederverwendbare Komponenten („Background IP“) verbleiben beim Auftragnehmer bzw. Lizenzgebern. Open-Source unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen.
10. Fremdleistungen / Subunternehmer / Drittplattformen
- Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einsetzen; Vertragspartner bleibt der Auftragnehmer.
- Für Drittplattformen (z. B. Google/Meta, Newsletter-Tools, App-Stores) gelten deren Bedingungen; deren Änderungen, Sperren oder Limitierungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
11. Hosting, DevOps, Support (E-Mail), Uptime & Kundenpflichten
11.1 Allgemeines
- Hosting-/DevOps-Leistungen (Betrieb, Deployments, Monitoring, Updates, Hardening, Backups etc.) ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsblatt/Angebot.
- Nicht automatisch inkludiert (außer ausdrücklich vereinbart): 24/7-Bereitschaft, Hochverfügbarkeit/Geo-Redundanz, Pen-Tests, Notfallübungen/Restore-Tests, umfassende Security-Audits.
11.2 Supportkanal (E-Mail) & Notfälle
- Support erfolgt ausschließlich per E-Mail an hello@premotion.com oder eine gesondert bekanntgegebene Support-Adresse.
- Eine Hotline/Notfallbereitschaft ist nicht geschuldet, außer sie ist ausdrücklich als kostenpflichtige Zusatzleistung (SLA/On-Call) schriftlich vereinbart.
11.3 Wartungsfenster
Geplante Wartungen dürfen durchgeführt werden und können zu kurzzeitigen Einschränkungen führen; soweit möglich werden Wartungen vorab angekündigt.
11.4 Uptime-Ziel (99,5%) und Downtime-Definition („Hard down“)
- Für vom Auftragnehmer gehostete Server/Applikationen gilt eine Serviceverfügbarkeit (Uptime) von 99,5% , gerechnet über einen rollierenden Zeitraum von 12 Monaten , sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
- Uptime = (Gesamtzeit – Downtime) / Gesamtzeit.
- keine Verbindung möglich ist (z. B. DNS/Socket/TCP/HTTP nicht erreichbar) oder
- bei wiederholten Checks ausschließlich Serverfehler (HTTP 5xx) geliefert werden, und dieser Zustand ununterbrochen mindestens 5 Minuten andauert.
- Downtime („Hard down“) liegt ausschließlich dann vor , wenn der Service vollständig nicht erreichbar ist, insbesondere wenn keine Verbindung möglich ist (z. B. DNS/Socket/TCP/HTTP nicht erreichbar) oder bei wiederholten Checks ausschließlich Serverfehler (HTTP 5xx) geliefert werden, und dieser Zustand ununterbrochen mindestens 5 Minuten andauert.
- bloße Performance-Verschlechterungen („degraded performance“), Timeouts einzelner Requests, Teilausfälle ohne vollständige Nichterreichbarkeit,
- geplante Wartungsfenster,
- Störungen durch den Kunden (z. B. fehlerhafte Inhalte/Deployments auf Kundenanweisung, kundenverursachte Fehlkonfigurationen),
- Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Upstream-/Provider-Ausfälle, Internetverbindung des Kunden, Störungen von Drittanbietern),
- höhere Gewalt sowie Angriffe (z. B. DDoS), die trotz angemessener Maßnahmen nicht vermeidbar sind.
- Nicht als Downtime gelten insbesondere: bloße Performance-Verschlechterungen („degraded performance“), Timeouts einzelner Requests, Teilausfälle ohne vollständige Nichterreichbarkeit, geplante Wartungsfenster, Störungen durch den Kunden (z. B. fehlerhafte Inhalte/Deployments auf Kundenanweisung, kundenverursachte Fehlkonfigurationen), Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Upstream-/Provider-Ausfälle, Internetverbindung des Kunden, Störungen von Drittanbietern), höhere Gewalt sowie Angriffe (z. B. DDoS), die trotz angemessener Maßnahmen nicht vermeidbar sind.
- Maßgeblich zur Feststellung sind Monitoring-Daten/Logs des Auftragnehmers , sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
11.5 SLA-Rechtsbehelf bei Unterschreitung (Refund – max. 1× pro 6 Monate)
- Unterschreitet die Uptime gemäß 11.4 den Wert von 99,5% , kann der Kunde als ausschließlichen SLA-Rechtsbehelf eine Rückerstattung der laufenden Hosting-/Betriebsgebühr des laufenden Kalendermonats verlangen (nach Wahl des Auftragnehmers als Rückzahlung oder Gutschrift).
- Der SLA-Anspruch kann höchstens einmal innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten geltend gemacht werden (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anspruchsstellung).
- Der Anspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis bzw. nach Mitteilung/Nachweis der Unterschreitung schriftlich (E-Mail ausreichend) geltend zu machen, andernfalls verfällt er.
- Weitere SLA-Ansprüche (insb. Vertragsstrafen, zusätzliche Gutschriften) sind ausgeschlossen; Ziffer 17 (Haftung) bleibt unberührt.
11.6 Kundenpflicht: Regelmäßige Updates / WordPress-Wartung nicht inkludiert
- Der Kunde ist verpflichtet, Webseiten/Applikationen regelmäßig aktuell zu halten , insbesondere CMS (z. B. WordPress), Themes und Plugins zeitnah zu aktualisieren sowie sicherheitsrelevante Updates unverzüglich einzuspielen.
- WordPress-Wartung (Core-/Plugin-/Theme-Updates, Security-Hardening, Malware-Scan/Bereinigung, Kompatibilitätsprüfung, Restore-Tests etc.) ist in Hostingtarifen nicht inkludiert , außer sie ist ausdrücklich schriftlich als Bestandteil des Tarifs/Angebots vereinbart.
- Unterlässt der Kunde Updates, trägt er das Risiko von Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten und Ausfällen; der Auftragnehmer haftet hierfür nur im Rahmen von Ziffer 17.
- Bei akuter Sicherheitsgefährdung (kompromittierte Installation, Malware, Spam-Versand) ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Schadensminimierung vorübergehend zu sperren oder technische Maßnahmen zu setzen; soweit möglich mit Vorabinformation, sonst unverzüglich danach.
11.7 Domains (Inhaberschaft, Routing)
- Registriert der Auftragnehmer Domains im Auftrag des Kunden, werden diese – soweit registrarseitig möglich – auf den Kunden als Domain-Inhaber/Registrant angemeldet. Der Auftragnehmer kann (falls nötig) als Admin-C/Tech-C eingetragen werden.
- Der Kunde kann Domains auch selbst über einen Registrar seiner Wahl halten und diese auf die Infrastruktur des Auftragnehmers hinrouten (DNS-Einträge). Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Aktualität der DNS-Konfiguration verantwortlich, sofern Änderungen nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
- Domaingebühren und Drittanbieterentgelte trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
12. Datenherausgabe/Exit, Aufbewahrung nach Vertragsende
- Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer berechtigt, Zugänge/Accounts, die unter seiner Kontrolle stehen, zu deaktivieren und Berechtigungen zu entziehen.
- Auf Wunsch des Kunden stellt der Auftragnehmer gegen Aufwand eine übliche Daten-/Projektübergabe bereit (z. B. Export von Inhalten/DB-Dump, Konfigurationsauszüge, Übergabe von Zugangsdaten, Übergabe von Repos, soweit vorhanden und vereinbart). Umfang/Format werden angemessen festgelegt; Drittanbieter-Accounts müssen grundsätzlich vom Kunden übernommen/neu angelegt werden.
- Aufbewahrung/Backups nach Kündigung: Sofern nicht anders vereinbart, werden kundenbezogene Daten/Backups nach Vertragsende noch 30 Tage vorgehalten und danach gelöscht/überschrieben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist alle gewünschten Exporte/Übergaben zu beauftragen und erforderliche Mitwirkung zu leisten. Nach Ablauf besteht kein Anspruch mehr auf Wiederherstellung.
13. Gewährleistung / Mängel (B2B, verkürzt)
- Der Kunde hat Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung/Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich , spätestens binnen 10 Werktagen ab Erkennbarkeit schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
- Gewährleistungsfrist: Im Unternehmergeschäft wird die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – auf 6 Monate ab Abnahme verkürzt.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist.
14. Marketing / Performance Marketing (Zusatzklarstellung)
- Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Ergebnisse; Änderungen an Plattformen/Algorithmen, Policy-Entscheidungen, Account-Sperren oder Tracking-Einschränkungen (Consent) liegen außerhalb seines Einflussbereichs.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten/Claims/Produkten verantwortlich.
15. Einsatz von KI-Tools (Transparenz, IP, Vertraulichkeit)
- Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools (z. B. Code-Assistenz, Text-/Bildentwürfe) einsetzen, sofern dadurch keine vereinbarten Geheimhaltungs-, Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen verletzt werden.
- Keine vertraulichen Kundeninformationen (inkl. Quellcode, Zugangsdaten, personenbezogene Daten, interne Strategien) werden in öffentliche KI-Dienste eingebracht, sofern nicht (a) der Kunde dies ausdrücklich freigibt oder (b) ein Dienst mit geeigneten vertraglichen/technischen Schutzmaßnahmen eingesetzt wird.
- KI-generierte Entwürfe können lizenz- oder anbieterbedingt Einschränkungen unterliegen. Der Auftragnehmer übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Garantie, dass KI-Outputs exklusiv oder frei von Rechten Dritter sind; der Auftragnehmer wird jedoch nach bestem Wissen sorgfältig arbeiten und bei Hinweisen nachbessern.
- Der Kunde kann den Einsatz bestimmter KI-Tools schriftlich untersagen; dies kann Aufwand, Kosten und Dauer beeinflussen.
16. Rechtliche Verantwortung des Kunden (Datenschutz, Impressum, Cookies, Medien) & Freistellung (ausgewogen)
- Der Kunde ist allein verantwortlich für korrekte Datenschutzerklärung und Impressumsangaben , rechtlich erforderliche Inhalte/Einwilligungstexte und deren Aktualität sowie Rechteklärung (Medien/Urheber-/Markenrechte).
- Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung . Technische Implementierungen (z. B. Consent-Banner, Tag-Einbindung) ersetzen keine rechtliche Prüfung.
- Freistellung durch den Kunden: Der Kunde hält den Auftragnehmer hinsichtlich Ansprüchen Dritter frei (inkl. angemessener Rechtsanwaltskosten), die aus (a) beigestellten Inhalten, (b) fehlenden/fehlerhaften Rechtstexten/Einwilligungen des Kunden oder (c) rechtswidrigen Produkten/Claims des Kunden resultieren.
- Ausnahme – Fehler des Auftragnehmers: Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch eines Dritten auf eine schuldhafte Fehlleistung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. In diesem Fall richtet sich die Haftung ausschließlich nach Ziffer 17.
17. Haftung (6-Monats-Cap mit Mindestschwelle), Haftungsausschlüsse
- Außer bei Personenschäden haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit , soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung – soweit zulässig – ausgeschlossen.
- Haftungsobergrenze: Soweit eine Haftung besteht, ist diese insgesamt beschränkt auf jenes Entgelt, das der Kunde in den letzten 6 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat, mindestens jedoch EUR 5.000 . Liegt das Gesamtentgelt des betroffenen Vertrags unter EUR 5.000, ist die Haftung maximal mit dem Gesamtentgelt dieses Vertrags begrenzt.
- Ausgeschlossen sind – soweit zulässig – entgangener Gewinn , Folgeschäden , Betriebsunterbrechung , indirekte Schäden sowie Datenverlust (siehe 17.5).
- Der Kunde sorgt für ausreichende Datensicherung. Eine Haftung (wenn überhaupt) besteht nur für den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, aktueller Sicherung.
18. Datenschutz / Auftragsverarbeitung (AVV als Standard, Art. 28 DSGVO)
- Die Parteien beachten DSGVO und DSG.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt die vom Auftragnehmer bereitgestellte Standard-AVV als mit Auftragserteilung und Vertragsabschluss (Ziffer 2) abgeschlossen (Art. 28 DSGVO). Der Auftragnehmer stellt die AVV in Textform zur Verfügung.
- Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Mitwirkungsangaben (z. B. konkrete Verarbeitungen, Kategorien, Ansprechpartner) bereitzustellen. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der abgeschlossenen AVV.
- Der Kunde bleibt – sofern nicht anders vereinbart – Verantwortlicher für Zwecke/Inhalte/Einwilligungen.
19. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt für 3 Jahre nach Vertragsende aufrecht, sofern nicht längere gesetzliche/vertragliche Pflichten bestehen.
20. Referenznutzung
- Der Auftragnehmer darf den Kunden (Name/Logo) als Referenz nennen sowie Screenshots/Case-Study-Darstellungen veröffentlichen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
- Der Kunde kann die Referenznutzung jederzeit schriftlich untersagen; ab Zugang des Widerspruchs unterlässt der Auftragnehmer künftige Referenzverwendungen innerhalb angemessener Frist.
21. Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen (Indexklausel)
- Für laufende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, laufende Betreuung) ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise einmal jährlich an den Verbraucherpreisindex (VPI) 2020 der Statistik Austria (oder einen Nachfolgeindex) anzupassen.
- Ausgangsbasis ist der Indexwert des Monats des Vertragsbeginns (oder des letzten Anpassungszeitpunkts). Neuer Preis = Alter Preis × (Index neu / Index Basis).
- Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit schriftlich mitgeteilt.
22. Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag – einschließlich etwaiger Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, zu übertragen oder zu verpfänden.
23. Eskalation / gütliche Streitbeilegung (Schlichtungsversuch)
- Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst gütlich zu lösen.
- Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens hat die Partei, die einen Anspruch geltend macht, der anderen Partei den Streit schriftlich zu anzeigen und eine Eskalation auf Entscheidungsträger-Ebene (z. B. Geschäftsführung) zu ermöglichen. Die Parteien führen sodann binnen 14 Tagen Verhandlungen; kommt binnen 30 Tagen ab Anzeige keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg zulässig.
- Unberührt bleibt das Recht, einstweilige Maßnahmen zu beantragen oder fällige Zahlungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.
24. Sprachklausel
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Etwaige Übersetzungen dienen nur der Information.
25. Compliance (Anti-Korruption, Sanktionen)
- Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere Anti-Korruptions- und Sanktionsvorschriften .
- Keine Partei bietet, verspricht oder gewährt unzulässige Vorteile an Amtsträger oder Dritte im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung.
- Der Kunde sichert zu, keine Leistungen des Auftragnehmers für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.
26. Laufzeit, Kündigung
- Projektverträge enden mit Leistungserbringung/Abnahme.
- Laufende Leistungen können – sofern nicht anders vereinbart – mit 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug, schwere Vertragsverletzung, Sicherheitsrisiken).
27. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ausfälle von Cloud-Providern, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse) befreien für die Dauer der Störung von Leistungspflichten; Termine verschieben sich angemessen.
28. Aufrechnung, Zurückbehaltung (B2B)
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.
29. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien, Innere Stadt.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
30. Kontakt
Premotion Media Consulting e.U. Döblergasse 3/13, 1070 Wien E-Mail: hello@premotion.com